
NoVa neu - besser jetzt kaufen als später ärgern!
Mit dem Jahreswechsel auf 2023 ändert sich die offizielle Berechnung der NoVA.
NoVA Übergangsregelung 2022/23:
Für alle Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag VOR dem 01.12.2022 abgeschlossen wurde und deren Lieferung bis zum 31.03.2023 erfolgt, kann die NoVA Berechnung 2022 erfolgen.
Die Berechnung der NoVA am 01.01.2023:
- Der CO-2-Emissionswert (kombinierter WLTP-Wert in g/km) des PKW's wird weiterhin für die Berechnung der NoVA herangezogen. Von diesem CO2-Wert werden 102 Gramm (statt bisher 107 Gramm) abgezogen. Anschließend wird dieser Wert durch 5 dividiert. Der errchnete NoVA Steuersatz ist immer auch volle Prozentsätze zu runden.
- Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß als 170 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 170 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um € 70,- pro Gramm CO2/km.