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Parkschaden

Das Szenario ist bekannt: Ein Autolenker hinterlässt beim Ausparken eine Delle am davor oder dahinter stehenden Wagen - und fährt davon. Sich nach einem Parkschaden aus dem Staub zu machen, ist ein weitverbreitetes Kavaliersdelikt.
"Die Ausrede, den Schaden nicht bemerkt zu haben, hilft dem Lenker bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht nichts.

Wenn bei einem riskanten Fahrmanöver, wie dem Ausparken aus einer engen Parklücke, die Gefahr eines Anstoßes mit einem anderen Fahrzeug besteht, muss der Lenker den Geschehnissen und seinem Fahrzeug volle Aufmerksamkeit zuwenden. Weiters reicht nach einem Parkschaden nicht das bloße Zurücklassen einer Visitenkarte unter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeuges. "Grundsätzlich ist jeder Unfall mit Sachschaden bei Polizei oder Gendarmerie zu melden, außer es kommt zwischen den beteiligten Personen zum Identitätsaustausch, oder es wurde nur das eigene Fahrzeug beschädigt.

 
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